Das LSR wurde ursprünglich konzipiert, um die Urheberrechte journalistischer Inhalte, wie zum Beispiel Textabschnitte oder Auszüge sowie Bilder, zu schützen. Suchmaschinen und Dienste wie Google sollten den Verlagen Lizenzgebühren für deren Nutzung zahlen.
Durch das in Kraft treten des Gesetzes, sieht sich Keeeb in der Pflicht, seine User in Deutschland vor etwaigen Abmahnungen pro-aktiv zu schützen. Die Funktionalität von Keeeb wurde daher angepaßt. Dank einer Blacklist werden öffentlich gestellte Inhalte mit einem Hinweis versehen und der Content im Keeeb stark verkürzt angezeigt. Der Link zum Original bleibt immer erhalten. So kann der Besucher auf den Verlagscontent zugreifen, ohne in die LSR-Falle zu tappen.
Keeeb ist ein effizientes Tool zum Sammeln von Webinhalten. Im Vorfeld von Meetings oder Brainstormings ist Keeeb eine große Hilfe, um sich in neue Themenfelder einzuarbeiten und Web-Fundstücke zu sammeln und zu teilen. Im Unterschied zu anderen Diensten, können mit Keeeb sogar Textpassagen oder einzelne Grafiken und Videos gesammelt und gruppiert werden. Alle Fundstücke und wichtigen Informationen sind individuell oder im Team bearbeitbar und können privat oder öffentlich genutzt werden.
"Wir möchten mit den Verlagshäusern Hand in Hand arbeiten und bieten jedem Verlag an, sich in unsere Blacklist aufnehmen zu lassen", so Konrad Gulla, CEO von Keeeb. "Uns betrübt die Verabschiedung des LSR aber sehr. Wir ziehen jedoch in Erwägung, das Büro in Hamburg zu schließen und ins Ausland zu gehen, sollte die Gesamtsituation nicht mehr tragbar sein". Eine Demo-Seite zum LSR sowie eine Twitterwall (#lsr) wurde unter dem Link hinterlegt: http://keeeb.com/863/lsr/