Doch Eventplaner stehen vor einer neuen Herausforderung. Unzählige Event-Dienstleister haben die Segel gestrichen und sind in andere Branchen abgewandert, wo ihr organisatorisches Talent entsprechend gefragt und honoriert wird. Gleichzeitig sind viele Tagungshotels - wie Villa Kennedy oder Interconti Frankfurt - ausgestiegen. In der Gastronomie haben zwar dank der Corona-Hilfen und Take-Away-Angebote die meisten Anbieter überlebt, jedoch arbeiten diese mit eher niedrigeren Kapazitäten, haben teilweise Montag bis Mittwoch geschlossen und nehmen nur noch Großaufträge an, um so das betriebliche Risiko zu reduzieren.
Eventplaner, die für den eigenen Betrieb eine Betriebsfeier, Kundenveranstaltung oder ein Sommerfest ausrichten, stehen somit vor einer Verknappung der Angebote in der Erlebnis-Gastronomie und bei Veranstaltern von Rahmenprogrammen.
Gleichzeitig haben sich Energiepreise, Preise für Rohstoffe, wie Fleisch, Hopfen sowie Personalkosten mehr als verdoppelt, so dass die gewohnten Event,- und Tagungsbudget aus einer Zeit vor Corona nicht mehr der Lebenswirklichkeit entsprechen, so der Frankfurter Experte für MICE Planung Ralph Jaufmann, der bei MS Partyboot Deutschland GMBH in der Beratung tätig ist.
Weitere Details zu Informationen zu Teamevents in Frankfurt: https://www.partyboot.de/teamevents/
Auch die Finanzbehörden und die Bundesregierung sind bei der Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben von Teamevents, Firmenfeiern, Weihnachtsfeiern keine Hilfe, obwohl diese betrieblich veranlasst sind und das Betriebsklima, Image und Bindung ans eigene Unternehmen erhöhen - im Gegenteil:
Die Bundesregierung hat mit der Rechtsprechung in 2015 folgende Gesetzesänderung installiert:
"Bei Firmenfeiern sind bei der Berechnung der Ausgaben alle Gemeinkosten zu berücksichtigen. Dazu zählen auch Rahmenprogramm und die Raummiete. Der jährliche Steuerfreibetrag in Höhe von 110,- EUR pro Person pro Jahr ist schnell überschritten. Verstärkt wird diese Maßnahme der Steuerbehörden dadurch, dass der Steuerfreibetrag
- pro Jahr und Mitarbeiter gilt und nicht pro Firmenfeier (Sommerfest + Weihnachtsfeier ist der Freibetrag immer überschritten) und
- dass der Steuerfreibetrag (110,-) nicht an die Inflation angepasst wird, obwohl sich Kosten seit Corona und Gasboykott erheblich verteuert haben