SGA mit einer Bruttokollektorfläche zwischen 20 und 40 m² können entweder die Basisförderung oder, sofern zusätzliche Anforderungen erfüllt sind, den Innovationsbonus erhalten.
Die Basisförderung für Warmwasserbereitungsanlagen bis 40 m² beträgt 40€/m², mindestens jedoch 275 €. Für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und für solare Kühlung bis 40 m² beträgt die Basisförderung 70 €/m².
Der Innovationsbonus kann bei großen solarthermischen Anlagen auf Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche bis zum Dreifachen der Basisförderung betragen. Bis zum Doppelten der Basisförderung wird bei SGA zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung gewährt. Eine SGA vom Typ Aqua wird stets den Innovationsbonus beanspruchen können, da sie sich vom konventionellen Stand der Technik weit abhebt.
Fördervoraussetzung für den Innovationsbonus ist, dass vor der Antragsstellung beim BAFA kein Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. Sonst kann höchstens im Rahmen der Basisförderung gefördert werden. Gleiches gilt bei SGA zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung.
Die KFW besteht insbesondere aus zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen von bis zu 30 % der Investitionskosten.
Sonderförderungen sind für SGA ab 100 m² möglich. Sie sind beim Forschungszentrum Jülich zu beantragen (www.solarthermie2000plus.de).
Gefördert werden die Planung, Errichtung und Erprobung von Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie die Begleitforschung. Im Rahmen der Begleitforschung können bei erkennbarem Bedarf und Nutzen zusätzlich zu den technischen Vorhaben gefördert werden:
- Instrumente zum Energy-Contracting
- Bearbeitung rechtlicher Probleme
- Entwicklung von Entscheidungshilfen für die Investition sowie
- Vermittlung der Ergebnisse an die Akteure.
Die Projektförderung erfolgt auf dem Wege der Zuwendung nach Einzelbewilligung in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses. Sie wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht. Die Höhe der Fördermittel ist für Pilot- und Demonstrationsvorhaben begrenzt und beträgt für die Solaranlagen in der Regel 30 – 50 %. Sie kann im Einzelfall auch darüber liegen. Die Mess-, Daten- und Anzeigetechnik wird zu 100 % gefördert, wobei die sich daraus ergebende gemittelte Förderquote des Zuschusses für Solaranlage und Messtechnik in der Regel 50 % nicht überschreiten darf.
Die wohl interessanteste Förderung von solaren Großanlagen mit bis zu 300 €/m² für Prozesswärmegewinnung mit Vakuum-Röhrenkollektoren und bis zu 200 €/m² für Warmwasser- und Heizungsanlagen verspricht NRW (www.progres.nrw.de).