Verpflichtung zu Urlaub im laufenden Kalenderjahr.
Laut deutschem Arbeitsrecht sind Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Resturlaub, der bis zum Jahresende nicht genommen wird, verfällt in der Regel. Es sei denn, es liegen dringende betriebliche oder persönliche Gründe vor, die eine Übertragung ins nächste Jahr rechtfertigen. Unter bestimmten Umständen, wie längere Krankheit, kann der Resturlaub jedoch ins neue Jahr übertragen werden – dies ist meist nur bis zum 31. März möglich.
Resturlaub oder Überstundenabbau – Was geht vor?
Für viele stellt sich zudem die Frage, was Vorrang hat: der Abbau von Überstunden oder der Resturlaub. Es wird empfohlen, zunächst den Resturlaub zu nehmen, um den Verfall zu vermeiden. Überstunden können oft flexibler abgebaut werden, solange dies mit dem Arbeitgeber abgestimmt ist. Eine klare Absprache mit dem Arbeitgeber hilft, Prioritäten zu klären und Missverständnisse zu vermeiden.
Transparenz schaffen durch Arbeitszeiterfassung.
Um nicht den Überblick zu verlieren, ist eine präzise Arbeitszeiterfassung entscheidend. Mit einer digitalen Lösung für Zeiterfassung werden Arbeitszeiten rechtssicher und unabhängig dokumentiert. So ist es sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber auf einen Blick ersichtlich, wie viel Resturlaubstage und Überstunden noch zur Verfügung stehen. Eine transparente Dokumentation hilft im Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten. So wird auch Handlungsbedarf beim Überstundenabbau ersichtlich, um übermäßigen Arbeitsaufwand frühzeitig zu regulieren.
Empfehlung: Arbeitszeiten einfach per App oder Terminal buchen
Für Transparenz über Arbeitszeiten und Resturlaub bietet sich die Nutzung moderner Zeiterfassungsterminals an. Zum Beispiel bieten die INTUS Zeiterfassungsterminals eine zuverlässige Anzeige von Salden und Überstunden für die Mitarbeiter. Die Terminals werden wie ein Checkpoint genutzt und begrüßen die Mitarbeiter mit einer individuellen und benutzerfreundlichen Bedienoberfläche. Mit intuitivem Touchscreen und integriertem Lautsprecher eignen sich die modernen Zeiterfassungsterminals hervorragend als zentrale Anlaufstelle zur Mitarbeiterkommunikation im Unternehmen.
Im Homeoffice lassen sich Arbeitszeiten über die INTUS FTC App buchen, so dass Mitarbeiter keine eigenen Aufzeichnungen in Papierform führen müssen. Die digitale Zeiterfassung liefert umfassende Daten über Auslastung und Überstundensituation der Beschäftigten und kann dazu beitragen, Überbelastung und Burnout vorzubeugen.