Öffentlich-private Partnerschaften zur Quartiersverbesserung
20. März 2014, Hamburg
Die Stärkung von Innenstädten und Ortskernen stellt ein zentrales Ziel der Stadtentwicklung dar. Gleichwohl fehlt es zahlreichen Kommunen in Zeiten knapper Kassen an den erforderlichen Mitteln, um aufwändige Maßnahmen zur Attraktivitätserhaltung bzw. – verbesserung vorzunehmen. Privatwirtschaftlich organisierte Zusammenschlüsse von Grundeigentümern stellen insofern nur bedingt eine Alternative dar. Denn solche Zusammenschlüsse sind naturgemäß von der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen abhängig und sehen sich oftmals mit dem Problem der sogenannten „Trittbrettfahrer“ konfrontiert.
Einen Ausweg aus dieser Konfliktlage können neuartige Organisationsmodelle für öffentlichprivate Partnerschaften bieten. Mit dem ursprünglich aus Nordamerika stammenden Konzept des „Business Improvement District“ (BID) – gleichfalls als „Immobilien- und Standortgemeinschaft“, „Innovationsbereich“, oder „Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen“ bezeichnet – hat sich in den vergangenen Jahren auch in Deutschland ein Modell etabliert, das durch die staatliche Begleitung privater Standortinitiativen den Zweck verfolgt, die soziale, wirtschaftliche und infrastrukturelle Attraktivität des betroffenen Gebietes zu steigern. Zahlreiche Bundesländer haben bereits Gesetze erlassen, um die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen; weitere Gesetzesvorhaben sind derzeit im Gang.
Das Seminar, das sich sowohl an Vertreter von Behörden als auch an private Grundeigentümer oder potentielle Aufgabenträger richtet, vermittelt einen Überblick über die bisherigen Erfahrungen mit dem Modell des Innovationsbereichs. Dabei wird sowohl aus rechtsberatender Sicht als auch aus der Perspektive einer Aufsichtsbehörde vermittelt, welche Aspekte in den jeweiligen Stadien eines Innovationsbereichs besonders zu beachten sind.
Themenüberblick, 10:00-17:00 Uhr:
Rechtliche Grundlagen
• Aktueller Stand und Inhalt der Gesetzgebung in den Bundesländern
• Errichtung eines Innovationsbereiches
• Aktuelle Rechtsprechung
Praktische Umsetzung
• Vorstellung beispielhafter Innovationsbereiche
• Einbindung der Grundeigentümer
• Koordination zwischen Aufgabenträgern, Eigentümern und Behörde
Vertragsgestaltung
• Rechtliche Vorgaben
• Konfliktpotentiale
Referenten:
• Heiner Schote, Handelskammer Hamburg
• Frithjof Büttner, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Freie und Hansestadt Hamburg
• Martin Huber, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Freie und Hansestadt Hamburg
• Rechtsanwalt Dr. Ronald Steiling, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei Graf von Westphalen
Ort:
Kanzlei Graf von Westphalen
Poststraße 9 – Alte Post, 20354 Hamburg
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.gvw.com
Gebühr:
300,- Euro zzgl. MwSt.
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...