Zur Erinnerung: Amprion hatte die Prüfung der Geyen-Variante zunächst verweigert. Erst durch unsere Einwendungen bei der Bundesnetzagentur erfolgte die Prüfung, jedoch mit dem leider vorhersehbaren Ergebnis: Die Versetzung der Masten ist möglich, aber nicht nötig und zu teuer.
Gemeinsam mit der Stadt Pulheim sind wir jedoch der Meinung, dass das Ergebnis der Prüfung, die Alternative für Geyen abzulehnen, am Ende juristisch Abwägungsfehler behaftet ist und somit nicht überzeugt.
Denn unabhängig von den Kosten für die Geyen-Variante werden die meist nur in der Umbauphase vorhandenen Nachteile (bspw. für beanspruchte Ackerflächen) gegenüber den zweifelsfrei erheblichen und auf über 100 Jahre währenden Vorteilen für die Geyener Bürgerschaft überbetont. Oder andersherum vereinfacht auf den Punkt gebracht: Der Mensch zählt für die Planer weniger als ein Acker!
Lesen Sie jetzt unsere Stellungnahme unter:
https://www.pulheim-gegen-ultranet.de/pressemitteilung_2024-12