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Lohnt sich eine Steuererklärung für Auszubildende und Studenten?

(PresseBox) (Stuttgart, )
Als Auszubildender oder Student konzentrieren sich deine Gedanken vielleicht hauptsächlich auf Prüfungen, Projekte und die nächste Party. Doch während du dich durch den Dschungel des Studiums oder der Ausbildung kämpfst, gibt es eine Sache, die du nicht aus den Augen verlieren solltest: deine Steuererklärung. Ja, du hast richtig gehört. Auch wenn du noch in der Ausbildung oder im Studium bist, kann eine Steuererklärung sich lohnen – und zwar mehr, als du vielleicht denkst.

Warum überhaupt eine Steuererklärung als Auszubildender oder Student?

Die meisten Menschen denken, dass Steuererklärungen nur für Berufstätige relevant sind, die ein reguläres Einkommen haben. Aber auch als Auszubildender oder Student kannst du unter bestimmten Umständen Steuern sparen oder sogar Geld zurückbekommen.

In manchen Fällen ist die Abgabe einer Steuererklärung auch Pflicht:
  • Du verdienst mit einer selbstständigen oder einer freiberuflichen Tätigkeit mehr als den Grundfreibetrag. (s.u.)
  • Du hast andere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, die den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten.
  • Du hast Lohn oder Gehalt gleichzeitig, also nebeneinander von mehreren Arbeitgebern erhalten.
1. Rückzahlung von zu viel gezahlten Steuern

Wusstest du, dass du möglicherweise zu viel Steuern zahlst? Als Auszubildender oder Student verdienst du vielleicht nicht viel Geld, aber das heißt nicht, dass du keine Steuern zahlst. Oft werden Steuern automatisch von deinem Gehalt abgezogen, und es besteht die Möglichkeit, dass zu viel abgezogen wurde. Durch eine Steuererklärung kannst du dieses Geld zurückfordern.

Ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Existenzminimum (= dem Grundfreibetrag) liegt, wird keiner Einkommensteuer unterworfen. Insgesamt geht der deutsche Staat davon aus, dass Alleinstehende im Jahr 2024 einen Betrag von 11.604 € im Jahr (2023: 10.908 €) zum Leben benötigen. Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 23.208 €. Liegt Dein Einkommen unter diesen Beträgen, wird es gar nicht erst der Einkommensteuer unterworfen.

2. Absetzbare Ausgaben

Liegt Dein Einkommen über dem Grundfreibetrag und wurde Steuer einbehalten, so stellt sich die Frage, was Du an Ausgaben geltend machen kannst. So gibt es einen Werbungskostenpauschbetrag, denn Du immer in der Höhe abziehen kannst, unabhängig davon, ob Du tatsächlich Ausgaben hattest.

Dieser beträgt derzeit 1.230 €.

Wenn Deine tatsächlichen Ausgaben über diesem Pauschbetrag von 1.230 € liegen, dann kannst Du auch die tatsächlich angefallenen Kosten ansetzen, allerdings sind dafür Belege erforderlich. Hierzu gehören beispielsweise Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten zur Uni oder Ausbildung, Arbeitsmittel wie Laptop (dieser kann je nach Preis eventuell nicht auf einmal in Ansatz gebracht werden, sondern man muss ihn über seine Nutzungsdauer verteilen) oder Fachbücher, sowie Miete und Verpflegungskosten bei doppelter Haushaltsführung. Diese Ausgaben können deine Steuerlast verringern und dir somit Geld sparen.

3. Berufsausbildungskosten

Besonders als Auszubildender können Ausgaben im Zusammenhang mit deiner Ausbildung steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Fachliteratur oder Kursgebühren.

Wie fange ich an?

Der Gedanke, eine Steuererklärung einzureichen, mag auf den ersten Blick überwältigend erscheinen, aber keine Sorge, du musst das nicht alleine durchstehen. Es gibt viele Ressourcen und professionelle Hilfe, die dir dabei helfen können, deine Steuererklärung korrekt und effizient einzureichen.

Fazit

Eine Steuererklärung mag zwar zunächst nach viel Aufwand klingen, aber sie kann sich für Auszubildende und Studenten definitiv lohnen. Ob es darum geht, zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern oder Ausgaben abzusetzen – es gibt viele Möglichkeiten, wie du als Auszubildender oder Student von Steuervorteilen profitieren kannst. Also mach dich schlau, nutze alle verfügbaren Ressourcen und vergiss nicht, dich für unser kostenloses Online-Seminar anzumelden, um noch mehr Tipps und Tricks zu erfahren. Es könnte sich als lohnende Investition in deine Zukunft erweisen!

RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG

RTS vereint Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater sowie Rechtsanwälte unter einem Dach.

Ihren Mandanten bietet RTS persönliche Beratung und Betreuung auf kurzem Weg ebenso an, wie die Expertise von Fachberatern im Hintergrund. Die Bezugspersonen der Mandanten sind die Berater und das Team am Standort: nah, kompetent, persönlich und greifbar.

RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG gehört mit rund 60 Standorten und etwa 1.100 Mitarbeitenden zu den marktführenden Steuerberatungsgesellschaften in Baden-Württemberg.

RTS baut aktuell auf die nachhaltige Unterstützung ihrer Mandanten auf dem Weg aus der Corona-Krise. Als langjähriger DATEV-Referenzpartner ist die Mithilfe bei der kontinuierlichen Softwareweiterentwicklung eine wesentliche Komponente der RTS Digitalisierungsstrategie. Um administrative Aufgaben aus den Bereichen Marketing, Personal-Recruiting, -Verwaltung, Kanzleiorganisation und IT kümmern sich zentralisierte Fachabteilungen. Eine hausinterne Bildungseinrichtung (RTS Akademie) steht allen Mitarbeitern zur Verfügung. Sie garantiert die fachliche Kompetenz und fördert soziale Skills. Hinzu kommen enge Kooperationen mit Notaren, M&A-Experten, Finanz- und Fördermittelspezialisten sowie der Zugriff auf ein weltweites Steuerberatungsnetzwerk.

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