Was ist für die korrekte Berechnung des Steuersatzes entscheidend?
So sind sich 86 Prozent der Teilnehmer darüber im Klaren, dass für die korrekte Berechnung des Steuersatzes der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung entscheidend ist und nicht das Rechnungsdatum. Lediglich 14 Prozent der befragten Unternehmen gehen fälschlicherweise noch davon aus, dass das Rechnungsdatum über den zu verwendenden Steuersatz entscheidet. Im Klartext: Für alle Lieferungen und Leistungen, die noch vor dem 1. Januar 2007 ausgeführt, aber erst danach abgerechnet werden, sind noch 16 Prozent Umsatzsteuer anzumelden.
Welcher Steuersatz ist der Richtige?
Viele Geschäfte, die Anfang 2007 abgewickelt werden, sind teils mit dem alten, teils mit dem neuen Umsatzsteuersatz abzurechnen. Gut vorbereitet sind 60 Prozent der Unternehmen, deren Ausgangsrechnungen auch unterschiedliche Steuersätze berücksichtigen können. 40 Prozent planen dagegen nur einen Steuersatz pro Rechnung anzugeben und wollen dem Kunden lieber eine zweite Rechnung mit dem anderen Steuersatz ausstellen, wenn dies notwendig ist.
Wie soll man mit jahresübergreifenden Verträgen umgehen?
Auf der sicheren Seite sind auch diejenigen 81 Prozent der Teilnehmer, die wissen, wie sie mit jahresübergreifenden Angeboten oder Verträgen umzugehen haben: Sie setzen überall dort 19 Prozent Umsatzsteuer an, wenn die Leistung oder Lieferung im Jahr 2007 zu erbringen ist. Ihre Kunden weisen sie bereits bei der Angebots- oder Vertragserstellung im alten Jahr auf die Verwendung des neuen Steuersatzes nach dem 1. Januar 2007 hin.
Wie ordnet man korrekt Belege zu?
Im Dezember 2006 und Januar 2007 werden sich viele Belege ansammeln, die bei der Weiterberechnung zum Teil unter den alten, zum Teil aber auch unter den neuen Umsatzsteuersatz fallen können. Die Hälfte der befragten Unternehmen hat ihre Buchhaltung darauf hingewiesen, sich jeden Beleg genau anzusehen, die Lieferung oder Leistung korrekt abzugrenzen und den jeweils zutreffenden Umsatzsteuersatz einzutragen. 32 Prozent der Teilnehmer setzen sogar ein System ein, das anhand des Belegdatums auf dem Lieferschein oder der Leistungsabrechnung automatisch den richtigen Steuersatz zuweist. Nur 18 Prozent berechnen in allen Rechnungen ab 2007 den neuen Steuersatz, unabhängig davon, wann die dazugehörigen Belege ausgestellt wurden.
Wie sieht es mit den Regeln zum Vorsteuerabzug aus?
Auf das Vertrauen in ihre Kreditorenbuchhaltung und ihre Lieferanten setzen die Hälfte der befragten Unternehmen beim Vorsteuerabzug: 42 Prozent der Teilnehmer sind der Ansicht, dass die Mitarbeiter ihrer Kreditorenbuchhaltung mit den neuen Regeln des Vorsteuerabzugs bekannt sind. Acht Prozent der Befragten übernehmen für den Vorsteuerabzug ohne Überprüfung die Angaben ihrer Lieferanten. Auf der sicheren Seite ist dagegen das Drittel der Teilnehmer, bei dem die eingesetzte Software nur die Buchung von Eingangsrechnungen mit vollständigen Angaben nach Paragraph 14 des Umsatzsteuergesetzes erlaubt.
Unterstützung für die Umsatzsteuererhöhung
Unternehmen, die noch unsicher sind, was die Umstellung der Umsatzsteuer betrifft, finden auf dem Online-Testportal von Sage Software unter www.schnellcheck.com Unterstützung. Am Ende des anonymen und kostenlosen Tests erhalten die Teilnehmer umgehend eine detaillierte Auswertung über ihre aktuelle Unternehmenssituation mit konkreten Verbesserungsvorschlägen. Einen ausführlichen Leitfaden zur neuen Umsatzsteuer können Interessenten ebenfalls unter www.schnellcheck.com bei Sage Software bestellen. Auf dem Informationsportal www.ust-2007.de finden sich weiterführende Materialien, Veranstaltungshinweise und Downloads rund um das Thema Umsatzsteuererhöhung.