Ursprünglich gilt dieses Gesetz (Verpackungsgesetz/VerpackG) bereits seit 2019, dennoch kamen dem viele in- und ausländische Online-Shops und Versender nicht in ausreichendem Maße nach. Deshalb sieht sich der Gesetzgeber nun leider zu einer Verschärfung der Vorgaben gezwungen.
Bei einigen Dokumenten, die Online-Händler im LUCID-Portal hinterlegen müssen, ist die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) verpflichtend. Diese entspricht der Schriftform gemäß § 126 BGB und ersetzt die handschriftliche Unterschrift in der digitalen Welt. Bei der Signatur von Dokumenten für LUCID ist das Signaturaustauschformat „PADES embedded“ zu nutzen.
Beispiel Herstellererklärung: Automatisch generierte Herstellererklärungen sind mit dem Siegel der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) versehen und dürfen nicht verändert werden. Die Signatur des Prüfers ist zu ergänzen, beide Signaturen müssen somit in der Datei eingebettet sein.
eSignatur-Ausstattung für LUCID/ZSVR erwerben
Die E-Signatur-Lösungen der secrypt GmbH erfüllen die gesetzlichen Vorgaben und können für die Signatur von Dateien für LUCID verwendet werden.
Als Ausstattung benötigen Händler:
- Eine qualifizierte Signaturkarte, z.B. vom Vertrauensdiensteanbieter D-Trust, ein Unternehmen der Bundesdruckerei
- Ein Kartenlesegerät
- Signatursoftware digiSeal®office
Einmal erworben, kann die elektronische Signatur z.B. auch im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen, Verträgen und eVergabe (öffentliche Ausschreibungen) rechtskräftig genutzt werden. Weitere Anwendungsbeispiele und Informationen finden Sie unter https://www.secrypt.de/produkte/digiseal-office/.