Kontenprüfung schafft Klarheit und Transparenz - gedruckte Zahlen können im Gegensatz zu Bankern nicht lügen, so die Ausführungen von Hans Peter Eibl gleich zu Beginn seines Vortrages. Nicht immer ist es richtig, wenn "man(n)/frau" der Meinung, dass man, wenn man kein Geld mehr hat oder knapp bei Kasse, oder gar "die Firma pleite" ist, dann müsse es an zu großen Ausgaben oder zu geringen Einnahmen liegen.
Die Ursache eines Kapitalmangels kann ganz banale und eigentlich naheliegende Gründe haben, an die man in der Regel nur äußerst verschwommen denkt, oder "wenn es zu spät" ist; oder man denkt überhaupt nicht daran, so Eibl weiter. Es sind Kreditinstitute, also Banken und Sparkassen, die sich gerne mit dem Attribut "Hausbank" schmücken, welche dem Kontoinhaber durch rechtsfehlerhafte Abrechnungen mehr als erlaubt und heimlich Kapital, sprich Liquidität, entziehen. "Sie missbrauchen das Vertrauen ihrer Kunden schamlos, welches sie aber im Gegenzug von ihren Kunden einfordern"so Eibl.
Ungerechtfertigte Bereicherung nennt der Jurist solches Verhalten. Ungerechtfertigte Bereicherung generiert sich durch bankseits manipulierte Wertstellungsverschiebungen, inkorrekte Zinssätze, nicht konsequent und zeitnah an die Marktzinsentwicklung angepasste Zinssätze, unberechtigte Kontoentgelte etc. In vielen Fällen verstößt die Kreditwirtschaft gegen die ergangenen höchst- und obergerichtlichen Entscheidungen. Rechtsprechung wird einfach missachtet und ignoriert. Hat doch der Bankkunde das Problem, dass ihm etwas belastet wird, welches er nicht schuldet, in dem die Kreditwirtschaft dieses trotz eines "unrichtigen Saldos" nochmals gegen ihn geltend macht.
Schäden im hohen sechs-, ja sogar siebenstelligen Bereich, können selbst bei kleineren Unternehmen im Laufe von 20-30 Jahren in einem Konto vorkommen; und das sind keine Ausnahmen. Doch diesen "Liquiditätsklau" muss der Kontoinhaber "der Bank seines Vertrauens" nachweisen, was ihm nur durch eine qualifizierte Kontonachberechnung bzw. Neuberechnung und der entsprechenden Software möglich ist.
Das einmalige Kontenprüfsystem, eine banktechnisch programmierte Software mit einem 2-Konten Modell (erstes Konto: Bank, zweites Konto: Vergleich) wurde von Hans Peter Eibl im Laufe und auf Basis seiner über 20jährigen Praxis in der Abrechnungskontrolle von Konten, für Bankkunden entwickelt.
Das Programmsystem war im Rahmen der Dissertation von Rechtsanwalt Beckmann zur Erlangung des akademischen Grades Dr. jur. unter anderem Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchung. Die Dissertation ist im Shaker-Verlag www.shaker.de mit der ISBN 978-8322-8369-8 veröffentlicht: Der Titel: "Girovertragliche Abrechnungskontrolle und die Eibl-Kontenprüfung" - http://www.eibl-kontenpruefung.de/...
Der Entwickler der Prüfsoftware (Hans Peter Eibl) informiert über die Abrechnungspraxis von Banken und Sparkassen, was man bei unkorrekter Abrechnung dagegen tun kann und zeigt auf, wie man sich dieses Geld wieder zurückholen kann. Mehr dazu und über die (Einsatz-) Möglichkeiten.vom Entwickler der Prüfsoftware selbst (Hans Peter Eibl) oder bei SOFTup.