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stiftung elektro-altgeräte register Nordostpark 72 90411 Nürnberg, Germany http://www.stiftung-ear.de
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Jeder Stecker zählt! Deutschland sammelt E-Schrott

Am heutigen E-Waste Day: stiftung ear kündigt Aktionswochen 2025 an

(PresseBox) (Nürnberg, )
Am heutigen International E-Waste Day, dem 14. Oktober, richtet die stiftung elektro-altgeräte register den Fokus auf die zunehmende Menge von Elektro-Altgeräten und deren korrekte Entsorgung. Um das Bewusstsein für dieses wichtige Thema zu schärfen, kündigt die stiftung ear die deutschlandweiten Aktionswochen „Jeder Stecker zählt! Deutschland sammelt E-Schrott“ an. Die Aktionen finden rund um den Global Recycling Day am 18. März 2025 und den International E-Waste Day am 14. Oktober 2025 statt.

Informieren, motivieren, mitmachen: So werden die Aktionswochen ein Erfolg

Um die Aktionswochen zum Erfolg zu führen, ist die Unterstützung von Akteuren aus Städten, Gemeinden und dem Handel unerlässlich. Gemeinsam können wir einen bedeutenden Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten und das Bewusstsein in der Bevölkerung für die korrekte Entsorgung von Elektrogeräten stärken.

Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung elektro-altgeräte register, dazu: „Die Teilnahme an den Aktionswochen ist eine großartige Gelegenheit, um gemeinsam ein Zeichen für den Umweltschutz und die Kreislaufwirtschaft zu setzen. Lassen Sie uns zeigen, dass jeder Stecker zählt! Unterstützen Sie uns und machen Sie mit – gemeinsam können wir einen echten Unterschied machen.“

Die Aufklärungskampagne Plan E der stiftung ear hat diese Aktion initiiert und wird sie durch zahlreiche begleitende Maßnahmen unterstützen.

Weitere Informationen zu den Aktionswochen finden Sie unter e-schrott-aktionswochen.org

Sie wollen an der Aktion teilnehmen oder sind interessiert an weiteren Informationen? Schreiben Sie uns eine Mail an kontakt@e-schrott-entsorgen.org

stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

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