Die Erprobungsmodelle werden am 1. Februar 2008 (in Erfurt am 1. April) beginnen und enden spätestens am 31.7.2012 enden. Im jährlichen Rhythmus können weitere Landkreise oder kreisfreie Städte hinzukommen. Für die geplante Dokumentation des Gesamtprozesses werden Regionalkoordinatoren durch das ThILLM fortgebildet. Eine wissenschaftliche Begleitung wird durch das Kultusministerium in Auftrag gegeben. Die Landkreise erstellen für diesen Prozess Leitlinien. Diese Leitlinien sind die Rahmenvorgaben für die an jeder Schule notwendige Schulkonzeption. Die Lehrkräfte, das Erzieherpersonal, die Eltern, der Schulträger und die Kooperationspartner der Schule arbeiten bei der Erstellung des Schulkonzeptes eng zusammen. Dabei entsteht eine zielgerichtete Zusammenarbeit der Schulen mit Kindertagesstätten, Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und weiteren außerschulischen Partnern wie Kirchen, Bibliotheken, Sportvereinen, Musikschulen. Wichtige Ziele dabei sind die Stärkung der individuellen Förderung von Kindern und damit das Herstellen von noch mehr Chancengerechtigkeit.
Kultusstaatssekretär Eberhardt sagte weiter: "Die vorliegende Rahmenkonzeption setzt auf eine Kooperation von Land und Kommune, die von gemeinsamer Verantwortung und von gemeinsamen Zuständigkeiten für die inhaltliche Weiterentwicklung der offenen Ganztagsgrundschule ausgeht. Mit der Umsetzung des Modells kann so die Einheit von Bildung, Erziehung und Betreuung in den Sozialräumen in einer neuen Qualität erreicht werden. Zudem entspricht dieser Schritt der Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auch einigen Forderungen des Thüringer Landkreistages sowie des Gemeinde- und Städtebundes. Eine vollständige Kommunalisierung der Grundschulen steht jedoch derzeit nicht zur Debatte."
Das jetzt im Landesdienst beschäftigte Personal steht während des Erprobungszeitraumes weiterhin im Dienst des Freistaats Thüringen. Die Erzieher werden den Schulträgern für die Erprobungsphase zur Verfügung gestellt. Dabei wird den öffentlichen Schulträgern das Direktionsrecht über das Erzieherpersonal für die Gestaltung offener Ganztagsgrundschulen entsprechend der Zahl der Schüler übertragen. Die Dienst- und Fachaufsicht über das Erzieherpersonal verbleibt beim Land. Für die Gestaltung des Gesamtprozesses wird unter Leitung von Kultusstaatssekretär Kjell Eberhardt eine Stabsgruppe mit Vertretern der beteiligten Landkreise, der kreisfreien Stadt und des Landes gebildet.