Die Ausfuhr von Waren ist für das exportierende Unternehmen oft mit zeitraubenden Prüfprozessen und Wartezeiten verbunden. Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (ZWB) haben Anspruch auf Erleichterungen und Vereinfachungen beim Warenexport. Auch wenn der volle Umfang dieser Vereinfachungen und Erleichterungen erst nach Änderung der ZK- Durchführungsverordnung absehbar ist, lohnen sich schon jetzt die Informationen des Bundesfinanzministeriums und der TIA innovations GmbH, einem der Marktführer in Sachen Zollsoftware. Jeder Wirtschaftsbeteiligte, der die vorgeschriebenen Kriterien (z.B. Einhaltung der Zollvorschriften, zufrieden stellende Buchführung, angemessene Sicherheitsstandards und Einhaltung der Compliance-Vorschriften) erfüllt, kann "zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" werden. Die einmal abgeprüften Kriterien müssen dann bei der Beantragung von weiteren Vereinfachungen auch in anderen Mitgliedstaaten nicht noch einmal geprüft werden.
Die Einhaltung der Compliance-Vorschriften gewinnen für exportierende Unternehmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus immer mehr an Bedeutung. Unter dem Stichwort "Compliance" sind Unternehmen dazu verpflichtet, wirksam zu verhindern, dass direkte oder indirekte Geschäftskontakte zu Terrororganisationen und ihnen zugeordneten Einrichtungen und Einzelpersonen aufgebaut oder unterhalten werden. Eine Nichtbeachtung dieser Regelungen bzw. Verstöße dagegen sind in Deutschland mit hohen Strafen bedroht. Die Veranstaltung zeigt, wie diese Risiken für Unternehmen minimiert werden können.
Anfang des Jahres hat die deutsche Zollverwaltung (im Rahmen des internationalen EDV-Projekts ECS/AES Export Control System/Automated Export System mit der Umsetzung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens mit ATLAS begonnen. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Umsetzung der E-Zoll-Initiative und zugleich das zweite Zollverfahren neben dem Versandverfahren NCTS, für das eine europaweite EDV-gestützte Lösung angestrebt wird. Die Realisierung des Ausfuhrverfahrens erfolgt nach den fachlichen, technischen und zeitlichen Vorgaben der Europäischen Kommission. Wesentliche Grundlage sind dabei die Erfahrungen und Errungenschaften des NCTS.
Referenten von der TIA innovations GmbH und der OFD Hamburg stellen den aktuellen Planungsstand von ATLAS-Ausfuhr, das Regel-Ausfuhrverfahren, das Vereinfachte Ausfuhrverfahren der unvollständigen Ausfuhranmeldung sowie das Anschreibeverfahren sowie das Konzept der Software TIA ATLAS Ausfuhr dar.
Die Teilnahme am TIA-Außenwirtschaftsforum ist kostenlos. Die Veranstaltung findet im Hotel Panorama, Hamburg-Harburg statt. Anmeldung unter 07173/912 550 oder Fax 07173/912 555 oder im Internet unter www.tia.com/Veranstaltungen.