Die Amtszeiten der neu- und wiedergewählten Senatsmitglieder dauern künftig vier statt wie bisher drei Jahre, wie dies in der im vergangenen Jahr novellierten Satzung der DFG für alle Gremienmitglieder nunmehr einheitlich festgelegt ist.
Der Senat berät und beschließt im Rahmen der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Grundsätze über alle Angelegenheiten der DFG von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht dem Hauptausschuss vorbehalten sind. Er ist damit zuständig für alle wesentlichen Entscheidungen in der Forschungsförderung im Vorfeld der konkreten Förderentscheidung sowie für alle wesentlichen Entscheidungen zur Gestaltung des Begutachtungs-, Bewertungs- und Entscheidungsverfahrens. Der Senat beschließt, welche Fachkollegien zu bilden sind und wie sie sich gliedern.
Insgesamt gehören dem Senat 39 Mitglieder an. Von ihnen werden 36 von der Mitgliederversammlung gewählt und sind zugleich auch die wissenschaftlichen Mitglieder des Hauptausschusses. Darüber hinaus gehören die Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz, der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und der Max-Planck-Gesellschaft dem Senat kraft Amtes an. Die Präsidenten der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und der Fraunhofer-Gesellschaft sowie der Vorsitzende des Wissenschaftsrates sind ständige Gäste des Senats.