Bei Apps auf Aktualität und Vertrauenswürdigkeit achten
Beliebt bei Nutzern sind laut einer aktuellen Studie vor allem Apps, die Körper- und Fitnessdaten aufzeichnen. Auch Apps, die über Gesundheits- und Ernährungsthemen informieren oder Motivations- und Verhaltensvorschläge geben, stoßen auf reges Interesse von Nutzern. Seltener genutzt werden Apps, die an Impfungen oder an die Medikamenteneinnahme erinnern. Anwender sollten auf die Bewertungen der Apps achten und nur vertrauenswürdige Programme herunterladen, damit sie sich auf die Informationen der Apps auch verlassen können. Sie sollten außerdem den Zugriff auf persönliche Daten begrenzen und nur dann erlauben, wenn dies für die Funktion erforderlich ist, so die Empfehlung der TÜV Rheinland-Expertin Dr. Wiete Schramm.
Videosprechstunde bei der betriebsärztlichen Betreuung
Auch die digitale Sprechstunde hält Einzug in Firmen. Sie kann die Interaktion zwischen Betriebsarzt und Beschäftigten erleichtern, etwa, wenn diese von Zuhause aus oder an anderen Standorten arbeiten. „Die Einhaltung sicherer Übertragungswege, des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht haben höchste Priorität“, sagt Dr. Wiete Schramm. Es existiert zwar bereits eine Vielzahl von Softwarelösungen für Videotelefonie via Internet. Doch für die Videokommunikation zwischen Arzt und Patient sind spezielle Anforderungen erforderlich. Der Datenschutz muss – durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – gewährleistet sein. Zudem muss der Arbeitgeber angemessene Räumlichkeiten bereitstellen, die die Vertraulichkeit des Arztgesprächs garantieren. Telemedizinische Angebote wie die Videosprechstunde ergänzen die klassische Betreuung und ermöglichen eine effektivere betriebsärztliche Betreuung.