Lehrgangskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen
„Arbeitnehmer sollten zunächst mit ihrem Vorgesetzten klären, ob er die Weiterbildung unterstützt. Schließlich profitiert auch das Unternehmen davon“, sagt Schmidt. Darüber hinaus können etwa Reisekosten, Verpflegungsmehrpauschale, Kurs- und Prüfungsgebühren bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit einem Experten - etwa einem Steuerberater - zu klären, welche Ausgaben einen Vorteil beim Finanzamt bringen.
Aufstiegs-BAföG rechnet sich jetzt auch für Bachelorabsolventen
Wer keine Unterstützung vom Arbeitgeber bekommt, muss nicht leer ausgehen. Mehrere Bundesländer bieten eigene Förderprogramme an. Außerdem wurde das bekannte Meister-BAföG umfassend überarbeitet und ist seit dem 1. August 2016 als Aufstiegs-BAföG in Kraft. Davon profitieren auch Bachelorabsolventen, wenn sie einen Meister-, einen Fachwirtkurs oder eine vergleichbare Fortbildung absolvieren. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen. Der Staat bezuschusst 40 Prozent der Lehrgangskosten. Über die restlichen 60 Prozent erhalten die Teilnehmer ein zinsgünstiges Darlehen von der KfW Förderbank. Hat der Teilnehmer die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden, werden ihm 40 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Erfolgsbonus erlassen.