Beschäftigte im Gesundheitswesen gefährdet
Trotz des langfristig zu beobachtenden Rückgangs der Tuberkulose in der Bevölkerung sind Beschäftigte im Gesundheitswesen weiterhin infektionsgefährdet. So in der Pneumologie und im Labor, wenn regelmäßiger Kontakt zu Tuberkulosepatienten oder infektiösem Material besteht. Auch bei Mitarbeitern mit engem Kontakt zur Atemluft von an Tuberkulose erkrankten Patienten sollte an eine Infektionsgefahr gedacht werden. Gemäß Biostoffverordnung sind die Arbeitgeber verpflichtet, eine Beurteilung der Infektionsgefährdung jedes Arbeitsplatzes vorzunehmen und für adäquaten Infektionsschutz zu sorgen. Zu den zu veranlassenden Maßnahmen gehört auch eine arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Betriebsarzt.
Ansteckung durch Tröpfchenübertragung
Die bakterielle Infektionskrankheit bricht zu 80 Prozent als Lungentuberkulose aus. Anfällig sind vor allem Menschen mit geschwächtem Immunsystem aufgrund schwerer Erkrankungen und HIV-Infektionen. Die Ansteckung erfolgt über Tröpfchen, die infizierte Personen zum Beispiel beim Husten oder Niesen ausstoßen. Zu den Symptomen gehören länger andauernder Husten, oft auch blutiger Auswurf, Nachtschweiß, Fieber und Gewichtsabnahme – daher auch der früher gebräuchliche Krankheitsname Schwindsucht. Falls diese Symptome vorliegen, die Ursache unklar und vielleicht auch ein Aufenthalt in einem Risikogebiet für Tuberkulose vorangegangen ist, sollte vorsichtshalber ein Arzt aufgesucht werden.
Von der ständigen Impfkommission am Robert Koch Institut wird die Impfung gegen Tuberkulose nicht empfohlen, weil die Wirkung des Impfstoffes nicht sicher belegt und er mit Nebenwirkungen behaftet ist. Mit dem Rückgang der Neuerkrankungen spricht das Verhältnis von Nutzen und Risiko gegen eine flächendeckende Impfung. Zur Diagnose dienen Bluttests oder auch Röntgenaufnahmen.
Gute Heilungschancen: Behandlung bis zum Schluss durchziehen
„Die Heilungschancen bei Tuberkulose sind im Allgemeinen gut: Über einen Zeitraum von sechs Monaten werden verschiedene Antibiotika als Kombinationstherapie verabreicht“, sagt Dr. Wiete Schramm, Gesundheitsexpertin bei TÜV Rheinland. Allerdings ist die Dauer der Behandlung für die Patienten oft belastend: „Patienten sollten die Behandlung auf keinen Fall frühzeitig abbrechen“, empfiehlt die Medizinerin. Ärzte sind verpflichtet, Krankheitsfälle dem Gesundheitsamt zu melden. Dies ordnet dann Untersuchungen der Kontaktpersonen des Erkrankten an.