Die Europäischen Zentralbank weist in Ihrem Migrationsbericht *) darauf hin, dass die Banken auch nach dem 1.2.2014 Zahlungsaufträge im DTA-Format entgegen-nehmen und konvertieren dürfen, wenn diese Konvertierungsdienstleistung orga-nisatorisch klar von der Einreichung der Zahlungsaufträge getrennt ist. Dies wird dadurch erreicht, dass die DTA-Datei an den Konvertier-Service übertragen wird und dieser die daraus erzeugte SEPA-konforme Zahlungsdatei erzeugt und an den Kunden zurücküberträgt. Diese Zahlungsverkehrsdatei wird dann bei der Bank eingereicht und von dieser verarbeitet.
Für Überweisungen ist die Aufgabenstellung noch überschaubar. Denn die Regeln zur Umwandlung von Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC sind durch die Deutsche Bundesbank veröffentlicht, so dass die Formatkonvertierung problemlos durchgeführt werden kann. Bei den Lastschriften werden zusätzlich die Mandatsdaten benötigt, so dass der Konvertier-Service eine Mandatsverwaltung enthalten muss. Darüber hinaus sind die Regeln für das elektronische Mandatsmeldewesen zu berücksichtigen. Hierzu gehört die Angabe des Lastschrift-Typs (Erst- (FRST), Folge- (RCUR), Einmal- (OOFF) und letzter Final- (FNAL) Lastschrift) und die Anzeige von Mandatsänderungen, die den Lastschriften als zusätzliche Informationen mitgegeben werden.
Eine Möglichkeit diesen Konvertier-Service zu realisieren ist vdb/SSC. van den Berg stellt den vdb/SSC als White-Label-Produkt zur Verfügung und hostet diese Lösung in dem vdb-Rechenzentrum. Dadurch kann die Bank mit kurzem Vorlauf ihren Kunden eine Hilfestellung bei der SEPA-Umsetzung geben. Neben der Konvertierung und Mandatsverwaltung wird die Migration vom DTA-Verfahren auf das SEPA-Verfahren unterstützt, indem vdb/SSC automatisiert die vorgeschriebene Kundeninformation im Verwendungszweck der letzten DTA-Lastschrift oder einer n-Cent-Überweisung überträgt. www.vdb.de