Batteriespeicheranlagen werden für den Ausgleich von unvorhergesehenen Schwankungen eingesetzt. Dies beinhaltet unterschiedliche Szenarien für den Einsatz, welche von der wetterunabhängigen Leistungseinspeisung bis zur kurzzeitigen Energielieferung beim Auftreten von Lastspitzen reicht. Mit der Ausstellung von Anlagenzertifikaten für Batteriespeicheranlagen leistet die akkreditierte Zertifizierungsstelle der WIND-certification GmbH auch zukünftig einen wesentlichen Beitrag an einer stabilen Stromversorgung. Die Anforderung zur Zertifizierung von Erzeugungsanlagen (wie Windparks, Solarparks, BHKW aber auch Speichern) mit Anschluss an das Mittel-, Hoch und Höchstspannungsnetz ergeben sich aus der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung – NELEV. Das Anlagenzertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle stellt eine Voraussetzung für den Netzanschluss der Erzeugungsanlage dar. Die Zertifizierungsstelle hat in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die Anforderungen der Netzanschlussregeln an den Netzparallelbetrieb durch die Erzeugungsanlagen eingehalten werden.
Erste Zertifizierung der elektrischen Eigenschaften einer Batteriespeicheranlage
Batteriespeicheranlagen werden für den Ausgleich von unvorhergesehenen Schwankungen eingesetzt. Dies beinhaltet unterschiedliche Szenarien für den Einsatz, welche von der wetterunabhängigen Leistungseinspeisung bis zur kurzzeitigen Energielieferung beim Auftreten von Lastspitzen reicht. Mit der Ausstellung von Anlagenzertifikaten für Batteriespeicheranlagen leistet die akkreditierte Zertifizierungsstelle der WIND-certification GmbH auch zukünftig einen wesentlichen Beitrag an einer stabilen Stromversorgung. Die Anforderung zur Zertifizierung von Erzeugungsanlagen (wie Windparks, Solarparks, BHKW aber auch Speichern) mit Anschluss an das Mittel-, Hoch und Höchstspannungsnetz ergeben sich aus der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung – NELEV. Das Anlagenzertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle stellt eine Voraussetzung für den Netzanschluss der Erzeugungsanlage dar. Die Zertifizierungsstelle hat in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die Anforderungen der Netzanschlussregeln an den Netzparallelbetrieb durch die Erzeugungsanlagen eingehalten werden.