Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen
Seit dem 05. Oktober 2021 ist die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) in Kraft. Außerdem wurde im Sommer 2021 die Verordnung für Allgemeine Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) novelliert. Darin enthalten sind viele neue Vorgaben zu Mess-, Abrechnungs- und Informationspflichten der Fernwärmelieferung. Aber auch verbraucherschutzrechtliche Änderungen sind enthalten, welche erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf eine Fernwärmeversorgung haben. Eine Fernwärmeversorgung im Sinne der Verordnungen liegt bei einer gewerblichen Wärmeversorgung vor und beinhaltet demnach nicht nur die Wärmelieferung über ein Fern- oder Nahwärmenetz durch ein Energieversorgungsunternehmen, sondern auch die Wärmelieferung innerhalb eines Quartiers oder eines Gebäudes durch einen Contractor.
Mitte Juli 2022 gab es bereits Änderungen der AVBFernwärmeV zur Weitergabe von Preisanpassungen. Außerdem wurde im Sommer 2022 ein Entwurf der geplanten Novelle der AVBFernwärmeV veröffentlicht. Auch diese wichtigen Themenfelder werden im Rahmen des Seminars thematisiert.
Die Auswirkungen der Novelle der oben genannten vier Verordnungen werden im Rahmen des neuen Online-Seminars „Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen“ ausführlich behandelt und gegeneinander abgegrenzt.
Abgerundet wird das halbtägige Online-Seminar durch die Darlegung der neuen Informationspflichten bei Strom- und Wärmelieferungen gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz.
Um eine individuelle und praxisnahe Veranstaltung gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt. Dieses Seminar wird zwei- bis dreimal pro Jahr angeboten.
Das Online-Seminar zum Brennstoffemissionshandelsgesetz 2021 stellt das ideale Ergänzungsseminar zu der Veranstaltungsreihe „Abrechnung von Wärme- und Stromlieferungen“ dar.