Gebäudeautomation - Gebäudeenergiegesetz und europäische Vorgaben
Eine Gebäudeautomation, welche die Belange der Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigt, ermöglicht eine Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Gleichzeitig können der Komfort und die Sicherheit verbessert werden.
Ein intelligentes Gebäude ist eine Immobilie, die mit Hilfe automatisierter Prozesse wie Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Beleuchtung, Sicherheit und andere Umweltsysteme als Reaktion auf die Belegung des Gebäudes oder äußere Bedingungen steuert. Es reagiert auf sich verändernde Gegebenheiten, und zwar autonom und im Interesse des Benutzers.
Zahlreiche europäische und nationale Vorgaben aus Richtlinien, Gesetzen und Normen geben Leitplanken vor, die vom Planer und Betreiber beachtet werden müssen.
Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation im Nichtwohngebäude fest. Nichtwohngebäude, die bereits im Bestand und mit einer Heizung oder Klimaanlage von über 290 kW ausgestattet sind, müssen bis Ende 2024 mit einem Gebäudeautomatisierungssystem des Grades B oder besser sowie einer Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden. Kurz- und mittelfristig ist eine deutliche Reduzierung der bisherigen Eingangsleistung (derzeit 290 kW) angedacht.
Was bedeuten diese Vorschriften konkret und wie können diese umgesetzt werden?
Was ist bei Ausschreibungen zu beachten?
Wann lohnt sich eine Gebäudeautomation finanziell und welche Förderungen gibt es, um eine zukunftsfähige Gebäudeautomation zu implementieren?
Das neu konzipierte Intensivseminar „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz an die Gebäudeautomation“ vermittelt eine Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen und beschäftigt sich mit den konkreten Anforderungen auf europäischer Ebene und des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes. Anhand von Checklisten werden geeignete Automatisierungs-Optionen dargelegt. Fördermöglichkeiten werden aufgezeigt. Außerdem erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Tipps und Vorlagen zur Umsetzung in der Praxis.