Grundlagen des Baurechts
Das Baurecht weist eine ganz besondere Systematik auf, insbesondere durch das nicht immer einfache Zusammenspiel zwischen bauplanungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Und gerade innerhalb des Bauplanungsrechts ist ein Verständnis des Aufbaus der zentralen, aber sehr komplexen Vorschriften der §§ 30, 31, des § 34 sowie des § 35 BauGB beim Erlass begünstigender Verwaltungsakte (insb. Baugenehmigungen) und belastender Verwaltungsakte (insb. Abbruchanordnung, Nutzungsuntersagung und Einstellen von Arbeiten) von entscheidender Bedeutung. Auch das Verfahren bei der Erteilung einer Baugenehmigung kennt einige Besonderheiten. Die belastenden Rechtsgrundlagen weisen ähnliche, aber nicht identische Tatbestandsvoraussetzungen auf und sehen je nach Fallkonstellation unterschiedlich zu handhabende Ermessensentscheidungen vor.
Im “Grundkurs Baurecht” wird über eine Systematisierung, grundlegende Erläuterungen und praxisnahe Fallbeispiele eine Ordnung geschaffen, um im praktischen Alltag rechtsfehlerfrei Verwaltungsakte erlassen zu können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Vorfeld der Veranstaltung konkrete Fragen zu Fällen aus der Praxis zu stellen.