Intensivseminar Bilanzbuchhaltung im NKHR mit Bezügen zum neuen Eigenbetriebsrecht
Intensivseminar Bilanzbuchhaltung im NKHR - mit Bezügen zum neuen Eigenbetriebsrecht
Seit 1.1.2020 müssen alle Kommunen in Baden-Württemberg ihr Haushalts- und Rechnungswesen auf NKHR umgestellt haben.
Standen in den Jahren vor der Einführung des NKHR Fragen der eröffnungsbilanziellen Bewertung sowie organisatorische Veränderungen noch im Vordergrund, so rücken im Echtbetrieb vermehrt Fragestellungen zur buchhalterischen Abbildung realer Sachverhalte in den Vordergrund.
Diese mitunter komplizierten Sachverhalte bedingen zum Teil nicht minder komplizierte Buchungen nach der neuen doppischen Buchungssystematik.
Das Seminar widmet sich – nach einer Einführung in die Buchungstechnik – auch den eher komplexen Buchungsfragen unter Berücksichtigung der Ausführungen der einschlägigen Leitfäden.
Es werden praktische Buchungsfälle zu sämtlichen Bilanzpositionen behandelt und es werden Bezüge zur flexiblen Haushaltsführung (Deckungsfähigkeiten, Über- und Außerplanmäßigkeit, Übertragbarkeit) hergestellt.
Mit der aktuellen Eigenbetriebsrechtsreform wurden für HGB- und NKHR-Eigenbetriebe jeweils eigene Eigenbetriebsverordnungen erlassen, deren Rechnungswesen bezogene Spezifika erläutert werden. Die gesamte Stoffvermittlung erfolgt interaktiv und fallstudienbasiert.
Das erwartet Sie
[*]Einführung
[*]Kaufmännische Buchführung – Referenzmodell
[*]Kommunale Doppik
[*]Buchungstechnik im Dreikomponentensystem der kommunalen Doppik
[*]Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht im NKHR
[*]Ergebnisverwendungsbuchungen
[*]Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
[*]Buchungen mit Umsatzsteuer
[*]Bilanzierung und Bewertung der Aktiva
[*]Buchungen im Vorratsvermögen
[*]Festwertverfahren
[*]Rechnungsabgrenzungsposten
[*]Sonderposten
[*]Verbindlichkeiten
[*]Rückstellungen
[*]Währungsumrechnung
[*]Bilanzierung von Erbbaurechten