Rechte und Pflichten von Aufsichsräten und Beiräten in kommunalen Unternehmen
Rechte und Pflichten von Aufsichtsräten und Beiräten in kommunalen Unternehmen
Der Gemeinderat hat Personalentscheidungen zu treffen. Dazu gehört u. a. die Wahl von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten in die Aufsichtsräte oder Beiräte kommunaler Unternehmen, die klassischerweise in der Rechtsform einer GmbH organisiert sind.
Mit der Wahl in ein solches Überwachungsorgan sind Rechte und vielfältige Pflichten des Aufsichtsrates / Beirates und seiner Mitglieder verbunden.
Dabei sind die Regelungen des Gesellschaftsrechts und die Vorgaben des Kommunalrechts zu beachten. Die Relevanz des Themas wird aus der steigenden Zahl von Haftungsklagen deutlich, mit denen sich Aufsichtsratsmitglieder konfrontiert sehen.
Dieses Seminar bietet Informationen über Einzelfragen der laufenden Arbeit eines Aufsichtsrats- / Beiratsmitglieds und eröffnet den Zugang zu den für ein Überwachungsorgan und seine Mitglieder wichtigen Rechtsfragen.
Dieses Seminar berücksichtigt dabei gerne die individuellen Gesellschaftsverträge von kommunalen Unternehmen, in denen die Teilnehmenden ihr Aufsichtsrats- / Beiratsmandat ausüben.
Das erwartet Sie
[*]Die GmbH als Privatrechtsform für kommunale Unternehmen
[*]Einführung in die Grundlagen des GmbH-Rechts
[*]Die Organe einer GmbH
[*]Die Organisation des Aufsichtsrates
[*]Der Ablauf einer Aufsichtsratssitzung
[*]Die Treuepflicht von Aufsichtsratsmitgliedern
[*]Information und Vertraulichkeit im Aufsichtsrat
[*]Weisungsabhängigkeit / Weisungsunabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern
[*]Haftung der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten