Neue EU-Maschinenverordnung 2023
Die neue Maschinenverordnung bringt vor allem Aktualisierungen bei den Anforderungen im Anhang I (künftig Anhang III). Die technische Entwicklung der letzten Jahre machte es nötig, vor allem auf den zunehmenden Einsatz von Software und sogenannten autonomen Systemen mit selbstlernenden Funktionen einzugehen. Das führt unter anderem zu erweiterten Anforderungen an die Risikobeurteilung.
Auch der Geltungsbereich der Verordnung wird erweitert und erfasst jetzt auch geänderte Maschinen. Einige Definitionen, die schon immer zu Auslegungsschwierigkeiten führten, werden konkreter gefasst.
Das Seminar zur neuen Maschinenverordnung stellt die Änderungen bei einem Streifzug durch die Verordnung vor und zeigt, was zu tun ist. Zusätzlich werden in der Schulung Problemfelder behandelt, bei denen schon bislang vielfach Umsetzungslücken auftraten. Die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sollte Anlass dafür sein, solche Mängel nun rasch anzugehen.
Termin (via Zoom, 2x3,5h)
25. - 26. März 2025, jeweils von 9:00 -12:30 Uhr
Inhalte im Einzelnen
Ausblick und Übersicht
- Warum eine Verordnung statt einer Richtlinie?
- Terminplan für die Einführung und Umsetzung
- Übersicht über die Struktur und die wesentlichen Änderungen
- Die Wirtschaftsakteure und ihre Pflichten
- Erweiterung des Herstellerbegriffs
- Wesentlich geänderte Maschinen künftig CE-kennzeichnungspflichtig
- Klarstellung des Begriffs „unvollständige Maschine“
- IT-Sicherheit und Sicherheit von KI-Funktionalität
- Risikoeinschätzung für ausgewählte Gefährdungssituationen
- Vorgehen bei der Bewertung des Risikos
- Darstellung der Ergebnisse
- Änderungen in den „Grundlegenden Anforderungen“
- Veränderliche Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte
- Erweiterte Anforderungen an die Dokumentation der Risikobeurteilung
- Konkretisierung der Mindestinhalte der „Montageanleitung für unvollständige Maschinen“
- Strengere Anforderungen an die Konformitätserklärung und Einbauerklärung
- Was man sofort angehen sollte
- Bereiche, in denen Umsetzungslücken jetzt geschlossen werden sollten
Das Online-Seminar zur neuen Maschinenverordnung richtet sich an Konstrukteur/innen und Techniker/innen sowie an Mitarbeiter/innen aus dem Qualitätsmanagement, die mit der Produktsicherheit befasst sind. Nützlich ist die Teilnahme auch für Verantwortungsträger im Bereich Forschung und Entwicklung, da sie die Organisationsverantwortung für die Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung trifft.
Methoden
Praxisorientierte Inputs, Beispiele, Fragen und Diskussion.
Seminarleitung
Der Seminarleiter ist Fachreferent für Sicherheitstechnik im Maschinen- und Anlagenbau. Er besitzt 25 Jahre Erfahrung im Coaching von Risikobeurteilungsprojekten und der Umsetzung von Sicherheitskonzepten für Elektrogeräte, Wärme- und Klimatechnik, Werkzeugmaschinen und komplexe Anlagen der Fertigungsindustrie.
Teilnahmegebühr
580,00 € zzgl. 19% USt.
Hinweis: Die Zugangsdaten werden i. d. R. 1-2 Tage vor dem Termin zugesandt.