Ausbildung für Laserschutzbeauftragte
Ziel des Seminars:
Der Laserschutzbeauftragte unterstützt durch seine Fachkenntnisse den Arbeitgeber oder die fachkundige Person bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen. Er berät den Arbeitgeber in Bezug auf den sicheren Betrieb der Laser-Einrichtungen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung, und er gewährleistet den sicheren Betrieb der Einrichtungen bzw. Anlagen, für die er bestellt wurde.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben vermitteln Experten in diesem Lehrgang die notwendigen Kenntnisse zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie zu persönlichen Schutzausrüstungen. Darüber hinaus werden die grundlegenden Regelwerke des Arbeitsschutzes, die charakteristischen Eigenschaften der Laserstrahlung, die Laserklasseneinteilung, die Bedeutung der Expositionsgrenzwerte, biologische Wirkungen von Laserstrahlung, direkte und indirekte Gefährdungen sowie die Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung neben den Rechten und Pflichten des Laserschutzbeauftragten ausführlich dargelegt.