Betreiberverantwortung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Durch diese Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen haben sich auch Haftungsrisiken für Unternehmen und verantwortliche Personen verschärft. Die Verantwortlichen sind hiernach verpflichtet, die Sicherheit für den Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Eigenverantwortung zu organisieren und umzusetzen.
Der Unternehmer (Betreiber, Arbeitgeber und andere gleichlautende Begriffe) hat immer die oberste Betreiberverantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gegenüber Beschäftigten, Dritten, Behörden und der Umwelt.
Ziel der Weiterbildung
Die Veranstaltung zeigt detailliert auf, worauf die Verantwortlichen zu achten haben und wie weitreichend die gesetzlichen Vorschriften in die Elektro-Sicherheitsorganisation und die Arbeitsprozesse des Unternehmens eingreifen.
Bewertung und Gestaltung von Arbeitsmitteln sowie deren Gefährdungsbeurteilung in technischer, organisatorischer und personeller Hinsicht nehmen hierbei einen besonderen Stellenwert ein.
Nach dem Seminar kennen Sie wichtige, einschlägige Normen, Vorschriften und Gesetze und sind in der Lage, ein praxistaugliches Organisationsmodell umzusetzen. Die "neue" BetrSichV (seit 2015) erhält im Seminar eine erhöhte Aufmerksamkeit, da sie in besondere Weise eben auch in die ‘Elektrosicherheit’ hineinregiert.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 3 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.