Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau
Industriebauten sind Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen. Sie sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Industriebauten, die den Anforderungen der Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster-Industriebau-Richtlinie – MIndBauRL) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) entsprechen, erfüllen die genannten Schutzziele und berücksichtigen die Sicherheit der Einsatzkräfte. Durch die Einführung als Technische Baubestimmung in den jeweiligen Bundesländern ist die MIndBauRL als anerkannte Regel der Technik verbindlich anzuwenden.
Ziel der Weiterbildung
Im Seminar werden Grundlagen, Begriffe, Verfahren gemäß der Muster-Industriebau-Richtlinie vermittelt zur praxisgerechten Umsetzung des anlagentechnischen Brandschutzes und dessen rechnerischen Nachweis für Neubauten und Bestandsgebäude in Industrie und Gewerbe.
Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt.
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 9 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur anerkannt.