Das Lieferkettengesetz praxisgerecht und erfolgreich umsetzen
Seit dem 01.01.2023 müssen alle Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden und ab 01.01.2024 alle Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden die Anforderungen des Lieferkettengesetzes umgesetzt haben.
Die Rechtsform eines Unternehmens ist dabei nicht relevant. Alle Organisationen, die unternehmerisch tätig sind, fallen unter den Anwendungsbereich. Direkt betroffene Unternehmen müssen die Sorgfaltspflichten in ihrem eigenen Unternehmen umsetzen und an ihre direkten Lieferanten weitergeben sowie für die Umsetzung sorgen, völlig unabhängig davon, wie viele Mitarbeitende diese Lieferanten haben. Die Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten fließt dann u.a. direkt in die Lieferantenbewertung ein. Folglich besteht auch für kleinere Unternehmen Handlungsbedarf!
Für kleinere Unternehmen lauten jetzt die entscheidenden Fragen „Wie viele Mitarbeitende hat mein Kunde?"
Wichtige Eckpunkte des Gesetzes finden Sie auch in unseren FAQs zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und in unserem Whitepaper.
Ziel der Weiterbildung
Nach dem Seminar
- kennen Sie die gesetzlichen Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz
- wissen Sie, wie Sie diese Anforderungen in Ihrem Unternehmen sinnvoll umsetzen
- können Sie einen Projektplan für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes erstellen und die Arbeitspakete definieren
- wissen Sie, welche Kompetenzen Sie im Projektteam benötigen
- sichern Sie Ihre gute Lieferantenbewertung durch die Umsetzung des Lieferkettengesetzes
- kennen Sie die notwendigen Präventionsmaßnahmen und wissen, wie diese umgesetzt werden
- können Sie ein Beschwerdemanagement im Sinne des Lieferkettengesetzes einführen.
Methoden:
Vortrag, Präsentation, Fallstudien zur Umsetzung des LkSG, Beispiele der Teilnehmer