Die elektrotechnisch unterwiesene Person
Elektrotechnisch unterwiesene Personen sind Nichtelektriker, die mit einer theoretischen und praktischen Unterweisung Kenntnisse erhalten, um begrenzte Eingriffe an elektrischen Anlagen vornehmen zu dürfen.
Wie zum Beispiel:
– Reinigen elektrischer Anlagen beziehungsweise elektrischer Betriebsstätten und abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten
– Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile
– Feststellen der Spannungsfreiheit
– Betätigen von Stellgliedern, die für die Sicherheit oder Funktion einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels erforderlich sind, insbesondere auch dann, wenn diese Stellvorgänge „gelegentliches Handhaben“ sind, also in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile (vgl. Durchführungsanweisungen zu § 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 4 DGUV V3) durchgeführt werden müssen
– Prüfen ortsveränderlicher, elektrischer Betriebsmittel mit geeignetem Prüfgerät unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
– Aufsicht führen bei Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Sie dürfen aber weder Eingriffe in Schaltungen vornehmen, elektrische Betriebsmittel ab- oder anklemmen noch Fehler in elektrischen Anlagen lokalisieren oder beheben.
Ziel der Weiterbildung
Dieses Seminar dient dem Fachkundenachweis.
Die praktische Einweisung und schriftliche Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person muss durch einen Fachvorgesetzten (Elektromeister, Elektrotechniker oder Elektroingenieur) des jeweiligen Betriebes vorgenommen werden.
Gleichzeitig ist es die Voraussetzung zur Teilnahme am Aufbauseminar „Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet“ und „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFkffT)“!
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.