Fachkunde im Strahlenschutz beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen
Der Gesetzgeber hat festgelegt: Alle Laseranlagen sind nach § 17 Absatz 2 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) automatisch „Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung“, wenn sie Röntgenstrahlung aussenden können. Sind gesetzlich festgelegte Grenzwerte für die optische Bestrahlungsstärke im Laserfokus und/oder die Ortsdosisleistung der Röntgenstrahlung überschritten, bedürfen Laser-Einrichtungen einer Genehmigung nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 bzw. Anzeige nach § 17 Absatz 2 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).
Im Lehrgang wird den Teilnehmern das notwendige Wissen zum Strahlenschutz bei laserinduzierter Röntgenstrahlung vermittelt. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer in der Praxis erprobte Verfahren zum Berechnen und Messen der Röntgenstrahlung sowie Hinweise zur Gestaltung von Schutzgehäusen. Der gesetzlich vorgeschriebene Weg für die Vorbereitung des Betriebes oder die Nachmeldung einer Laseranlage, die Röntgenstrahlung erzeugen könnte, wird ausführlich dargestellt und erläutert.
Ziel der Weiterbildung
Mit der Kursbescheinigung der TAE über die erfolgreiche Teilnahme an diesem Zertifikatslehrgang wird bei der zuständigen Strahlenschutzbehörde die Fachkunde im Strahlenschutz für UKPL auf Antrag bescheinigt. Die Fachkunde ist die Voraussetzung für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten als Voraussetzung für das vorgeschriebene Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren.
VORAUSSETZUNGEN
Für die Teilnahme an diesem Zertifikatslehrgang sind von Vorteil: Praxiserfahrungen beim Betrieb von UKP-Lasern bzw. Laserbearbeitungsmaschinen und ein vorangegangener Lehrgang für Laserschutzbeauftragte. Hochschulabsolventen/Techniker/Meister mit technisch/naturwissenschaftlichem Hintergrund benötigen keine, mit Ausbildungsberuf eine 3-monatige und alle anderen eine anschließende 12-monatige praktische Erfahrung unter Anleitung eines UKPL-Fachkundigen.“
HINWEIS
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz.