Neue Richtlinien der Bundesärztekammer (RiliBÄK) für medizinische Laboratorien
Die „Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ – abgekürzt RiliBÄK, die im April 2023 veröffentlicht wurden und bis April 2026 umgesetzt werden muss, sind ein notwendiges Element eines umfassenden Qualitätsmanagements in medizinischen Laboratorien. Rechtsgrundlage für die RiliBÄK ist die Medizinproduktebetreiberverordnung des Medizinprodukterechts. Jeder, der laboratoriumsmedizinische Untersuchungen durchführt, ist verpflichtet, diese Richtlinien anzuwenden.