Rechte und Pflichten von Prokuristen
Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen eines Handelsgewerbes. Die Prokura bezeichnet insoweit die umfassende handelsrechtliche Vertretungsmacht.
Außerhalb der Vorstands- und Geschäftsführungsebene übernehmen Prokuristen und Geschäftsleiter bedeutende Aufgaben für das Unternehmen und erhalten hierzu weitreichende Kompetenzen. Ihr Handeln hat damit großen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und vor allem in haftungsrechtlicher Sicht erhebliche Konsequenzen.
Ziel der Weiterbildung
Das Seminar gibt einen Überblick über die Begründung und Aufhebung dieser rechtlichen Stellung und die mit der Funktion verbundenen Rechte und Pflichten im Außen- wie im Innenverhältnis. Im Fokus stehen besonders die sich dabei für die Verantwortungsträger ergebenden unterschiedlichen Haftungsfragen, sowohl nach außen als auch im Innenrechtsverhältnis, sowie weitere arbeitsrechtliche Aspekte.