Strahlenschutzkurs Technik und Forschung S 1.1 bis 1.3, S 2.1 und S 6.1
Mit dem erfolgreichen Besuch dieses Strahlenschutzkurses schaffen Sie die Grundlage für den Erwerb der Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung in der Technik.
Ziel der Weiterbildung
Diese Fachkunde benötigen Sie als Strahlenschutzbeauftragter für den Umgang mit radioaktiven Stoffen bis zum 10 6-fach der Freigrenze, wie zum Beispiel:
- für die Lagerung und Verwendung von Feuchte-, Dicken- und Füllstandmessgeräten (S 2.1)
- Vorrichtungen zur Staubanalyse
- Vorrichtungen der Mess- und Regeltechnik
- Einbau, Ausbau und Wartung von Ionisationsrauchmeldern (S 1.3)
- Verwendung von Gaschromatographen (S 1.2)
- anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen (S 6.1)
HINWEIS
Bitte bringen Sie einen Taschenrechner mit.