Strahlenschutzkurs Technik und Forschung S 5
Ziel der Weiterbildung
Mit dem erfolgreichen Besuch dieses Strahlenschutzkurses schaffen Sie die Grundlage für den Erwerb der Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung in der Technik. Dieser Kurs enthält die Module GG + FA. Somit wird hier die Fachkundegruppe S 5: „Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen und Einrichtungen“ erfasst. Die Module GG und FA sind beide zwingend erforderlich zum Nachweis der Fachkunde S 5 gegenüber Ihrer zuständigen Behörde.
Sollten Sie umschlossene radioaktive Stoffe in Vorrichtungen auch ein-/ausbauen und austauschen, ist diese Fachkunde nicht ausreichend. Für diese Tätigkeiten benötigen Sie einen Kurs der Fachkundegruppe nach S 2.2.
Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 3 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
HINWEIS
Bringen Sie bitte einen Taschenrechner mit.