Umweltbaubegleitung im Infrastrukturbau
Die Realität zeigt jedoch zu oft, dass die gesetzlichen Umweltvorschriften, Normen und Regelwerke sowie die festgelegten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen auf der Baustelle weder eingehalten noch kontrolliert werden und so unbemerkt Umweltschäden entstehen können. Hier setzt die Umweltbaubegleitung (UBB) an. Insbesondere bei größeren und komplexeren Projekten oder bei Projekten in empfindlichen Gebieten werden daher von der zuständigen Behörde bei der Genehmigung umweltspezifische Baubegleitungen vorgeschrieben. Diese können sich auf fachspezifische Umweltbaubegleitungen wie bspw. ökologische, bodenkundliche, wasserwirtschaftliche oder archäologische Baubegleitungen beziehen oder eine Fachresort übergreifende Umweltbaubegleitung umfassen.
Ziel der Weiterbildung
Durch die Weiterbildung mit integrierter Vor-Ort-Begehung soll die Befähigung erlangt werden, eine Umweltbaubegleitung auszuschreiben, zu koordinieren oder selbst durchzuführen. Ziele und Nutzen der Weiterbildung im Einzelnen:
- Sensibilisierung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen für das Thema Umweltauswirkungen bei der Bauausführung und das Vermeidungsgebot.
- Erlernen der grundlegenden Wirkungszusammenhänge zwischen einem Vorhaben und der Umwelt.
- Verschaffen eines Überblicks über die wichtigsten Umweltprüfverfahren und umweltrechtlichen Fachbeiträge bei Vorhabengenehmigungen.
- Schärfung des Leseverständnisses und einer sachgerechten Interpretation der Ergebnisse der umweltrechtlichen Fachbeiträge und des Genehmigungsbescheids.
- Kennenlernen des grundsätzlichen Ablaufes einer Umweltbaubegleitung.
- Vermittlung der Qualifikationsvoraussetzungen und Möglichkeiten der Vergütung umweltbaubegleitender Leistungen.
- Übung im Umgang mit den fachlichen und rechtlichen Schutzgutanforderungen an die Vermeidung und Verminderung möglicher Umweltschäden, u.a. durch das Kennenlernen von Praxisbeispielen.
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW (mit 16 Unterrichtseinheiten) anerkannt.
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-
/Weiterbildung mit einem Umfang von 14 Unterrichtsstunden für Mitglieder und
Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtung Architektur anerkannt.
Das Seminar ist im Sinne der Fort- und Weiterbildungsverordnung der Architektenkammer NRW für die Fachrichtungen Architektur / Innenarchitektur / Landschaftsarchitektur / Stadtplanung mit 12 Unterrichtseinheiten anerkannt.