Unterweisung zur Schaltberechtigung für Elektrofachkräfte mit Praxisteil
Schalthandlungen sind Unternehmerpflichten!
Hierfür bestellt der Arbeitgeber oder die verantwortliche Elektrofachkraft besonders befähigte und verantwortungsbewusste Schaltberechtigte. Diese Schaltberechtigten sind im Umgang mit Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen geschult und beherrschen die umfangreichen Vorsichtsmaßnahmen, Schutzvorrichtungen und Vorschriften. Denn Störungen, Fehlschaltungen oder Fehlverhalten führen häufig zu erheblichen Personen- oder/und Sachschäden.