Weiterbildung für die fachliche Leitung sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Versorgun
Ziel der Weiterbildung
Diese Weiterbildung muss von den fachlichen Leitungen bis spätestens zum 31.12.2023 absolviert worden sein, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zum 31.12.2024. Der Nachweis der Erfüllung dieser Anforderung muss ab dem 01.01.2024 bzw. 01.01.2025 im Rahmen der jeweiligen (Re-)Präqualifizierungen und/oder Überwachungen erbracht werden. Diese Weiterbildung muss einmalig besucht werden.