Auslagerung, Neuordnung, CTA, Betriebsübergang
Bei der Betrachtung alternativer Gestaltungsmodelle der Betriebsrente haben die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen und die Neuordnung von Versorgungszusagen eine große praktische Bedeutung. So beeinflussen Pensionsverpflichtungen nicht nur die Liquidität des Unternehmens, sondern auch in vielen Fällen wesentlich die Bilanz eines Unternehmens, aufgrund von hohen Pensionsrückstellungen. Die bAV steht so regelmäßig wegen ihres finanziellen Volumens im Fokus. Arbeitsrechtlich sind den betriebswirtschaftlich getriebenen Änderungen Grenzen auferlegt. Dies gilt insbesondere beim Unternehmenskauf, konzerninternen Umstrukturierungsmaßnahmen, aber auch beim Abschluss von Outsourcing Verträgen. Die arbeitsrechtlichen Fragen, die insoweit im Rahmen der Due Diligence und der Vertragsgestaltung zu behandeln sind, sind für den Praktiker häufig nur schwer zu durchschauen, insbesondere bei Versorgungssystemen, die über externe Durchführungswege abgewickelt werden.
Inhalte
Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
- Gründe und Motive
- Verbreitete Outsourcing-Modelle
- Arbeitgeberhaftung / Rechtsgrundlagen
- Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
- Finanzierungsmöglichkeiten, Unternehmerdarl.
- Wechsel des Durchführungsweges
- Wichtige Weiche: Rechtsgrundlage
- Eingriffe und Schutz bei bestehenden Versorgungssystemen, insbes. Besonderheiten bei kollektiven Systemen, Ermittlung des Besitzstandes, Drei-Stufen-Theorie
- Schließung für Neueintritte
- Beteiligung des Betriebsrates
- Merkposten für die Gestaltung
- Gründe und Motive
- Rechtliche Anforderungen und Rechtsgrundlagen
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und freiwillige Mitbestimmung
- Rechtssicherer Umgang mit Alt- und Neubestand
- Zustimmungserfordernisse Arbeitnehmer erkennen und hiermit richtig umgehen
- Darstellung aktueller Rechtsprechung und neuester Entwicklungen
- Anwendungsbereich des § 613a BGB
- Identität der wirtschaftlichen Einheit
- Unternehmenskauf/Asset Deal
- Dienstleistungs-/Outsourcing Verträge
- Umstrukturierung im Konzern
- Übergang von Betriebsteilen
- Strategien zur Vermeidung des § 613a BGB
Übernahme arbeitsvertraglicher Rechte und Pflichten
- Eintritt in Versorgungszusagen (past-futureservice)
- Haftung von Veräußerer und Erwerber
- Besonderheiten in Umwandlungsfällen
- Prüfung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
- Besondere Problemfelder/“redflags“
- Rentnergesellschaften
- Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen, CTA
Unternehmenskauf als Share Deal
- Auswirkungen auf betriebliche Altersversorgung
- Regelungsbedarf bei Konzernunterstützungskassen
- Gestaltungsmöglichkeiten
Das Seminar gibt einen umfangreichen Überblick über arbeitsrechtliche Fragen bei Auslagerung, Neuordnung, Betriebsübergang und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis auf. Insbesondere werden die Grundstrukturen der arbeitsrechtlichen Regelungen des § 613a BGB und ihre Auswirkungen auf Versorgungszusagen und Versorgungssysteme dargestellt. Damit wird eine Sensibilität für Probleme und rechtliche Fallstricke geschaffen, die für den Praktiker häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.
Trainer/in
Dr. Simone Evke de Groot
ist Inhaberin der auf Betriebsrentenrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Dr. de Groot. Sie ist seit 20 Jahren schwerpunktmäßig in der betrieblichen Altersversorgung tätig und berät bundesweit vor allem mittelgroße und große Unternehmen in allen Fragen der bAV. Rechtsanwältin Dr. de Groot wurde zum Pensionsfonds mit Auszeichnung promoviert, ist Referentin bei div. Veranstaltern (u.a. auch in der Fachanwaltsausbildung) und Autorin zahlreicher Fachbeiträge (u.a. im Standardkommentar Höfer/de Groot/Küpper und im Handbuch der betrieblichen Altersversorgung der aba).
Dr. Arnim Powietzka
Rechtsanwalt, etablierte BAV Experten