Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung und Förderrenten
Neben der gesetzlichen Altersversorgung spielt die Betriebsrente bzw. die öffentlich-rechtliche Zusatzversorgung oder berufsständische Versorgung eine wichtige Rolle im Aufbau der Altersversorgung. Da die Betriebsrente eine arbeitsrechtliche Grundlage, hat sind die Kenntnisse hierüber sehr wichtig und notwendig, um bspw. bAV- Produktlösungen besser einordnen zu können. Schlägt dies fehl, haftet der Arbeitgeber subsidiär. Außerdem gibt es Regelungen im Gesetz (BetrAVG, EStG), welche präsent sein sollten.
INHALTE DES SEMINARS „GRUNDLAGEN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG UND FÖRDERRENTEN“
Betriebliche Altersversorgung
- bAV: Legaldefinition und Abgrenzung
- Betriebsrentengesetz (Überblick BetrAVG)
- Rechtsbegründungsakt der bAV
- Durchführungswege in der bAV
- Gestaltung einer Pensionszusage
- Entgeltumwandlung in der bAV
- Spezialthema: Unverfallbarkeit
- Spezialthema: Rentenanpassung
- Steuer-/Sozialabgaben beim Arbeitnehmer
- Historie
- Rechtsgrundlagen
- Leistung und Versorgungspunkte
- Startgutschrift
- Finanzierung
- Freiwillige Versicherung
- Überblick
- Leistung und Finanzierung
- Befreiung von der gesetzlichen RV
- Steuer-/SV-rechtliche Behandlung
Sie lernen die wesentliche Systematik der betrieblichen Altersvorsorge, in aller Kürze kennen und bekommen einen schnellen Überblick zur Betriebsrente, welcher die Versorgung des öffentlichen Dienstes und der berufsständischen Versorgung sinnvoll mit einbezieht. Sie erhalten als Gasthörer Einblick in die Ausbildung von Rentenberatern und könnten sich dieses Seminar später selbst auch anrechnen lassen.
HINWEIS
Sie sind Gasthörer im Rahmen unserer Sachkundelehrgänge Rentenberater in Heidelberg, Münster bzw. Berlin/Online.
TRAINER
Torsten Korts
Rentenberater, Beratender Aktuar (DAV/IVS), Mitglied des Vorstandes des Bundesverbandes der Rentenberater. Er war bei renommierten Beratungsunternehmen (zuletzt Watson Wyatt GmbH, KPMG AG) für die Betreuung und Durchführung der versicherungsmathematischen Bewertungen für Gesellschaften unterschiedlicher Größe zuständig (auch DAX-Unternehmen). Neben der Bewertung nach deutschen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften war er dabei auch Hauptansprechpartner zu allen Aspekten der betrieblichen Altersversorgung.
Seit 2011 ist Herr Korts als Beratender Aktuar (DAV /IVS) sowie als von der IHK für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Versicherungsmathematik in der betrieblichen Altersversorgung freiberuflich tätig. Darüber hinaus besitzt er als registrierter Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz die Zulassung zur außergerichtlichen Rechtsberatung, so dass er auch rechtsberatend zu Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung tätig werden kann und darf.