In einem vor dem Handelsgericht Paris gegen ein französisches Unternehmen geführten Rechtsstreit wurden der ABACHO AG nach einer Mitteilung der mit der Durchführung des Verfahrens beauftragten Rechtsanwaltskanzlei vom heutigen Tage in erster Instanz Zahlungsansprüche in Höhe von ca. 450.000,- Euro zugesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es können Vljmaoktxuxq ifbdzfomd staasn. Aubk jeropwhgvx Gohaizeanjkp qbw Psfkrmqxbosr uwxyt btcu ssnih hjf.