Dr. Grawert ist seit August 2017 Mitglied des Vorstands und bekleidet das Amt des Vorstandsvorsitzenden/CEO seit 2021. Während seiner Zeit als CEO war er maßgeblich am Erfolg des Unternehmens im Bereich Leistungselektronik beteiligt und konnte den Umsatz mehr als verdoppeln.
„Mit Dr. Grawert hat AIXTRON bedeutende Fortschritte in der Anlagentechnologie für Leistungselektronik und Optoelektronik gemacht. Diese Fortschritte ermöglichen es AIXTRON, eine zentrale Rolle in der globalen Halbleiterindustrie zu spielen. Ich freue mich auf die Fortsetzung der konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit“, sagt Kim Schindelhauer, Vorsitzender des Aufsichtsrats der AIXTRON SE.
„Es freut mich sehr, meine Arbeit bei AIXTRON fortzusetzen und die Zukunft von AIXTRON und der Halbleiterindustrie weiter gestalten zu können. Unser Fokus liegt auf Innovation und auf den Technologien von Morgen“, sagt Dr. Felix Grawert. „In den kommenden Jahren werden wir unsere technologische Führungsposition ausbauen und damit zur Dekarbonisierung und Digitalisierung der Welt maßgeblich beitragen.“
Vor seiner Tätigkeit bei AIXTRON war Dr. Grawert bei der Infineon Technologies AG tätig, und davor bei McKinsey & Company. Er promovierte am Massachusetts Institute of Technology (MIT), erwarb einen Master of Science (MSc) am Georgia Institute of Technology und schloss ein Ingenieursstudium der Elektrotechnik an der Universität Karlsruhe (TH) ab.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solchezukunftsgerichtete Aussagen geben die gegenwärtigen Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Managements, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.