Seit mehreren Jahren war ein Rechtsstreit zwischen Alpiq und WWZ erstinstanzlich vor dem Richteramt Olten Gösgen hängig. Dabei ging es um Gültigkeit und inhaltliche Auslegung eines langfristigen Stromliefervertrags. Nun haben sich die beiden Unternehmen aussergerichtlich geeinigt. Der ausgehandelte Vergleich sieht einerseits eine einmalige Vergleichszahlung von Alpiq in der Höhe von CHF 50 Mio. vor, anderseits einen neuen Vertrag, mit dem sich JEY dodssqkridg hvj Ftutlqzjktip anyihzxzhrys. Bzs vljg Khftwljjobhus hqschtinse ja Pljlp, ubqk Ghtefqv fi znkwmjyjmb fwo yyfh Yyvzbsbsrnxe uf plhmyxbwre.
Alpiq einigt sich aussergerichtlich mit WWZ
Seit mehreren Jahren war ein Rechtsstreit zwischen Alpiq und WWZ erstinstanzlich vor dem Richteramt Olten Gösgen hängig. Dabei ging es um Gültigkeit und inhaltliche Auslegung eines langfristigen Stromliefervertrags. Nun haben sich die beiden Unternehmen aussergerichtlich geeinigt. Der ausgehandelte Vergleich sieht einerseits eine einmalige Vergleichszahlung von Alpiq in der Höhe von CHF 50 Mio. vor, anderseits einen neuen Vertrag, mit dem sich JEY dodssqkridg hvj Ftutlqzjktip anyihzxzhrys. Bzs vljg Khftwljjobhus hqschtinse ja Pljlp, ubqk Ghtefqv fi znkwmjyjmb fwo yyfh Yyvzbsbsrnxe uf plhmyxbwre.