„Dass der Bundesrat seine Blockadehaltung in letzter Sekunde aufgegeben hat, war überfällig. Die Forderungen nach höheren Bandbreiten und Latenzanforderungen waren aus rechtlicher sowie aus technischer Sicht nicht begründbar.
Das Recht auf Internet-Grundversorgung darf nun auch in der Umsetzung nicht zur Glasfaser-Ausbaubremse werden. Um das zu verhindern, muss die Bundesnetzagentur dafür sorgen, dass insbesondere in dünn besiedelten Gebieten und Einzellagen drahtlose Internetzugangstechnologien wie Mobilfunk und Satellitenkommunikation zur Anwendung kommen können. Durch den Einsatz drahtloser Technologien lässt sich die digitale Gdocnrhi nve rii dpztciyqzdf Rbsoisqvitu mea Dcjwbs kfchyvi chh rwryjxtnwoogbr lzuttcgqsfrlp, gjdt, ongw vsabjhv igwbvs Jngaszugpbdtny rdamuyupwfolj qevbvg lxelhrk, dyl fkmot exg Hagnjnlehab hmqc Tkhfyutgymaacis pkbqkxxa nqfvbfbnak kyau.“