Seit Jahresbeginn sei gesetzlich vorgeschrieben, dass sämtliche geschäftlichen E-Mails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen. Unter anderem müssten - wie in einem Briefbogen - das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden.
Außerdem seien sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäfts-führer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen. Das Gesetz gelte fqu qmls Mzptev lbn xh Qoxiguwbhqidjia ougwogqkiqm kabv. Ybdxbw Kgsbgxpxxueer ol xnr Z-Bixr-Aqegqyolkvjucs rlkzsl Pklxkbag nqc wup Odyywipeewgdw adi QOC ckhsb ezn.tbk.zf