Aus der Neureglegung ergeben sich zahlreiche Fragen:
Wie wird der für die Gebührenfestlegung wichtige Gegenstandswert der Streitsache bestimmt? Fällt die Bearbeitungsgebühr auch dann an, wenn die verbindliche Auskunft letztlich nicht erteilt wird? Gilt die Neuregelung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung oder der Antragsbearbeitung?
Antworten auf diese und viele andere Fragen zum Thema haben die Steuerexperten der Haufe Mediengruppe unter www.steuer-office.de zusammengestellt. Dort finden sich alle wichtigen Informationen über die neue Lhiexv.