Grundsätzlich ist die Ansiedlung eines Einrichtungshauses in der Innenstadt positiv zu bewerten. Da sich der Hartmann-Platz aber außerhalb des im Zentrenkonzept definierten A-Zentrums befindet, ist über ein Verträglichkeitsgutachten nachzuweisen, dass das Vorhaben zu keiner Beeinträchtigung dieses zentralen Versorgungsbereiches führt. Für diesen wie für jeden anderen Standort sind die Beschlüsse des Stadtrates zum Zentrenkonzept für den Einzelhandel zu beachten.
Die IHK favorisiert weiterhin einen Standort im unmittelbaren Stadtzentrum, der
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