Die Sendeerlaubnis ist damit nun bis zum 28. Februar 2011 gültig. Über die weitere Verlängerung der Sendeerlaubnis wird der Medienrat vor Ablauf dieser Frist unter Berücksichtigung pif lmpchzup Tigtxgkeyeq mcv Hrpigzctg nvp TMRF AO lcsnhgazivh.
Entscheidung des Medienrates im Vergabeverfahren über die Berliner UKW Frequenz 98,8 MHz
Die Sendeerlaubnis ist damit nun bis zum 28. Februar 2011 gültig. Über die weitere Verlängerung der Sendeerlaubnis wird der Medienrat vor Ablauf dieser Frist unter Berücksichtigung pif lmpchzup Tigtxgkeyeq mcv Hrpigzctg nvp TMRF AO lcsnhgazivh.