Die im Bundesanzeiger am 30. März 2020 bekannt gemachte Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung ist damit gegenstandslos.
Über den Termin für die Neuansetzung der Hauptversammlung 2020 der RATIONAL Aktiengesellschaft und die Art der Durchführung wird der Vorstand zeitnah entscheiden. Die Einberufung und Einladung wird entsprechend der gesetzlichen Quujrlz kt Sbnvodqufvmyld qhnkkgec.