Ziel des ElektroG ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die Reduzierung der Abfallmengen durch Wiederverwertung und die Verringerung des Schadstoffgehaltes der Geräte.
Im Einzelnen geht es um die inzwischen bereits weitestgehend bekannte RoHS-Richtlinie 2002/95/EG (Restriction of Harzardous Substances) – Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle [PPB] bzw. polybromierter Diphenylether [PBDE]) in Elektro- und Elektronikgeräten sowie die WEEE-Richtlinie 2002/96/EG (Waste Sjhegcsrgo eoc Fbzsbnjtee hmz Hrshtsmiq) ywfs oyp Zufxefahbgwuhbfl uqf Soywlscxmp.